Zustellung mit Nachweis, per API
Zugestellt.
Und beweisbar.
E-Mail sagt Ihnen, dass eine Nachricht verschickt wurde. Perlata sagt Ihnen, dass sie angekommen ist, bei wem und zu welchem Zeitpunkt, so festgehalten, dass es im Streitfall nachprüfbar ist.
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Identifizierter Empfänger
Der Empfänger durchläuft einen Verifizierungsschritt, bevor der Inhalt freigegeben wird, und der Nachweis hält genau fest, was dabei ermittelt wurde.
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Änderungen fallen auf
Jeder Schritt wird so festgehalten, dass eine Änderung nicht unbemerkt bleiben kann. Das Ganze wird versiegelt und außerhalb des Systems verankert.
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Nachweis, der für sich steht
Am Ende steht ein Nachweispaket, aufbewahrt in einem Archiv, dem nur hinzugefügt werden kann, und noch Jahre später lesbar ohne uns.
Häufig gestellte Fragen
Was hält Perlata bei jeder Nachricht fest?
Auf welcher Grundlage dies die richtige Adresse war, mit der Begründung und deren Gewicht. Diese Begründung müssen Sie als Absender ohnehin liefern, bei welchem Anbieter auch immer. Die Gegenseite kann das Nachweispaket selbst prüfen, mit Standardwerkzeugen, ohne uns und ohne Internetverbindung. Und stündlich wird der Datensatz extern bei zwei unabhängigen Zeitstempeldiensten verankert, sodass auch wir die Historie nicht umschreiben können.
Steht der Inhalt der Nachricht in der E-Mail?
Nein. Die E-Mail kündigt die Nachricht an; der Inhalt wird erst freigegeben, nachdem der Empfänger den Verifizierungsschritt durchlaufen hat, und dieser Schritt lässt sich nicht abschalten. Bitten Sie als Absender um eine leichtere Prüfung, heben wir sie auf mindestens eine Prüfung der Adresse an, denn das Öffnen eines Links belegt nichts.
Eines bestimmen Sie selbst: Der Betreff, den Sie mitgeben, steht in der Ankündigung, damit der Empfänger weiß, wofür er sich ausweist. Schreiben Sie dort also nicht hinein, was Sie gerade aus einer gewöhnlichen E-Mail heraushalten möchten. Der Inhalt selbst wird verschlüsselt gespeichert, auch innerhalb der Beweiskette.
Wie lange bleibt der Nachweis erhalten?
Standardmäßig sieben Jahre, und ein Absender kann für seine eigenen Nachrichten eine längere Frist vereinbaren, was den längsten Verjährungsfristen entspricht. Das Archiv ist Write-Once: eine Aufbewahrungsfrist lässt sich nur verlängern, auch von uns nicht verkürzen.
Nutzen Sie Perlata nicht mehr, bleibt der Nachweis die volle Frist bestehen. Die öffentlichen Schlüssel liegen in jedem Paket, Sie prüfen Ihre Akten also noch Jahre später ohne uns.
Was regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag?
Sie schließen einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO, mit den Unterauftragsverarbeitern, dem Speicherort und der Meldekette bei einer Datenschutzverletzung.
Alle Daten bleiben innerhalb der Europäischen Union, in Frankfurt. Amazon Web Services ist Unterauftragsverarbeiter für Archivspeicherung, Schlüsselverwaltung und Mailversand. Personenbezogene Daten werden verschlüsselt gespeichert, auch innerhalb der Nachweiskette, sodass einem Löschverlangen nachgekommen werden kann, ohne dass der Nachweis seine Prüfbarkeit verliert.
Wofür haftet Perlata?
Wir beschränken unsere Haftung im Voraus, wie es Artikel 13 Absatz 2 der eIDAS-Verordnung zulässt, und diese Beschränkung kommt in die AGB. Diese AGB gibt es noch nicht: Wir erstellen sie, bevor der erste Kunde unterschreibt, und Sie bekommen sie zu sehen, bevor Sie sich zu etwas verpflichten. Fragen Sie jetzt danach, dann senden wir Ihnen den Entwurf.
Eines gehört dabei von Anfang an auf den Tisch, denn es verteilt das Risiko: Bei einem qualifizierten Dienst werden Vorsatz oder Fahrlässigkeit vermutet, nach Artikel 13 Absatz 1, und bei uns müssen Sie sie nachweisen.
Ist Perlata ein qualifizierter Dienst nach eIDAS?
Nein. Perlata steht auf keiner EU-Vertrauensliste, daher gilt die gesetzliche Vermutung des Empfangs nach Artikel 43 Absatz 2 der eIDAS-Verordnung hier nicht. Was Sie stattdessen erhalten, ist eine Akte, die die Gegenseite selbst prüfen kann, sowie die Begründung der Adresse, die jene Vermutung ohnehin nicht abdeckt.
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